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   VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85   

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https://dejure.org/1986,2891
VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85 (https://dejure.org/1986,2891)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.04.1986 - 3 UE 1714/85 (https://dejure.org/1986,2891)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. April 1986 - 3 UE 1714/85 (https://dejure.org/1986,2891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 Nr 1 BBauG
    Zuständigkeit für Beseitigungsanordnung von baulichen Anlagen im Landschaftsschutzgebiet; keine Privilegierung bei landschaftsschutzrechtlicher Illegalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 08.02.1985 - 3 OE 26/83
    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Soweit die 1975 aufgestellte Gerätebox mit weniger als 15 cbm umbautem Raum nach früherem Bauordnungsrecht unter der Geltung der §§ 2, 62, 63 und 65 HBO 1957 kein genehmigungs- oder anzeigebedürftiges und damit kein den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 29 ff. BBauG unterworfenes Bauwerk gewesen ist, genießt die Gerätebox gleichwohl keine aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG herleitbaren Bestandsschutz (vgl. für abgestellte bewegliche Wohnwagen Hess. VGH, B. v. 08.02.1985 - 3 OE 26/83 - ESVGH 35, 146, bestätigt durch BVerwG, B. v. 09.04.1985 - 4 B 57.85 - Hess. VGH, U. v. 08.05.1985 - III OE 40/82 - HessVGRspr. 1985, 73).

    Aus den dargelegten Gründen kommt auch eine eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition auf Nutzung des Außenbereichsgrundstücks als Standort für die verhältnismäßig kleine Gerätebox, deren jeweiliger, für die gerade anliegende Grundstücksbearbeitung erforderliche Inhalt zumutbarerweise jeweils mitgebracht werden kann, nicht in Betracht (vgl. dazu BVerwG, U. v. 27.01.1967 - IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111, 116 f.; U. v. 14.11.1975 - 4 C 2.74 - BVerwGE 49, 365, 372; U. v. 13.04.1983 - 4 C 21.79 - Hess. VGH, B. v. 08.02.1985, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.09.1984 - 4 TH 2145/84
    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Soweit etwa eine Vorschrift wie § 8 Abs. 2 HeNatG beim Erlaß von Nutzungsverboten nach ungenehmigten Natureingriffen mehrere Fachbehörden, neben der unteren Naturschutzbehörde auch die Bauaufsichtsbehörde, nebeneinander für die genannte Maßnahme der Gefahrenabwehr befugt sein läßt, setzt diese Vorschrift eine eigene Zuständigkeit jeder Fachbehörde für ihren Rechtskreis voraus, begründet sie also nicht (vgl. Hess. VGH, B. v. 27.09.1984 - 4 TH 2145/84 -), und stellt im übrigen ohnehin einen gesetzlich geregelten Spezialfall dar.
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79

    Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Aus den dargelegten Gründen kommt auch eine eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition auf Nutzung des Außenbereichsgrundstücks als Standort für die verhältnismäßig kleine Gerätebox, deren jeweiliger, für die gerade anliegende Grundstücksbearbeitung erforderliche Inhalt zumutbarerweise jeweils mitgebracht werden kann, nicht in Betracht (vgl. dazu BVerwG, U. v. 27.01.1967 - IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111, 116 f.; U. v. 14.11.1975 - 4 C 2.74 - BVerwGE 49, 365, 372; U. v. 13.04.1983 - 4 C 21.79 - Hess. VGH, B. v. 08.02.1985, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Aus den dargelegten Gründen kommt auch eine eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition auf Nutzung des Außenbereichsgrundstücks als Standort für die verhältnismäßig kleine Gerätebox, deren jeweiliger, für die gerade anliegende Grundstücksbearbeitung erforderliche Inhalt zumutbarerweise jeweils mitgebracht werden kann, nicht in Betracht (vgl. dazu BVerwG, U. v. 27.01.1967 - IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111, 116 f.; U. v. 14.11.1975 - 4 C 2.74 - BVerwGE 49, 365, 372; U. v. 13.04.1983 - 4 C 21.79 - Hess. VGH, B. v. 08.02.1985, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 2.74

    Zulassung eines Betriebsplanes - Abbau von Lavagestein

    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Aus den dargelegten Gründen kommt auch eine eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition auf Nutzung des Außenbereichsgrundstücks als Standort für die verhältnismäßig kleine Gerätebox, deren jeweiliger, für die gerade anliegende Grundstücksbearbeitung erforderliche Inhalt zumutbarerweise jeweils mitgebracht werden kann, nicht in Betracht (vgl. dazu BVerwG, U. v. 27.01.1967 - IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111, 116 f.; U. v. 14.11.1975 - 4 C 2.74 - BVerwGE 49, 365, 372; U. v. 13.04.1983 - 4 C 21.79 - Hess. VGH, B. v. 08.02.1985, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 06.08.1982 - IV TH 28/82
    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    So ergibt sich die rechtliche Ungesichertheit und Bedrohung der Nutzungsmöglichkeit unmittelbar aus § 8 Abs. 2 HeNatG, wonach die zuständigen Behörden zwingend und ohne Ermessensfreiheit verpflichtet sind, bei ungenehmigten Natureingriffen unverzüglich ein Nutzungsverbot auszusprechen und wirksam durchzusetzen (vgl. Hess. VGH, B. v. 06.08.1982 - IV TH 28/82 - ESVGH 32, 259).
  • BVerwG, 09.04.1985 - 4 B 57.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestandsschutz für einen im

    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Soweit die 1975 aufgestellte Gerätebox mit weniger als 15 cbm umbautem Raum nach früherem Bauordnungsrecht unter der Geltung der §§ 2, 62, 63 und 65 HBO 1957 kein genehmigungs- oder anzeigebedürftiges und damit kein den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 29 ff. BBauG unterworfenes Bauwerk gewesen ist, genießt die Gerätebox gleichwohl keine aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG herleitbaren Bestandsschutz (vgl. für abgestellte bewegliche Wohnwagen Hess. VGH, B. v. 08.02.1985 - 3 OE 26/83 - ESVGH 35, 146, bestätigt durch BVerwG, B. v. 09.04.1985 - 4 B 57.85 - Hess. VGH, U. v. 08.05.1985 - III OE 40/82 - HessVGRspr. 1985, 73).
  • VGH Hessen, 21.09.1981 - IV OE 32/79
    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Die Bauaufsichtsbehörde hat auch im Genehmigungsverfahren, in dem die Baugenehmigung zu erteilen ist, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (§ 96 Abs. 1 Satz 1 HBO), eine etwa erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung als vorgreiflich abzuwarten, und kann diese auch nicht selbst erteilen oder ersetzen (vgl. zur Vorgreiflichkeit Hess. VGH, U. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 - HessVGRspr. 1982, 59; U. v. 14.03.1984 - III OE 43/82 - NuR 1985, 116).
  • VGH Hessen, 08.05.1985 - III OE 40/82
    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Soweit die 1975 aufgestellte Gerätebox mit weniger als 15 cbm umbautem Raum nach früherem Bauordnungsrecht unter der Geltung der §§ 2, 62, 63 und 65 HBO 1957 kein genehmigungs- oder anzeigebedürftiges und damit kein den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 29 ff. BBauG unterworfenes Bauwerk gewesen ist, genießt die Gerätebox gleichwohl keine aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG herleitbaren Bestandsschutz (vgl. für abgestellte bewegliche Wohnwagen Hess. VGH, B. v. 08.02.1985 - 3 OE 26/83 - ESVGH 35, 146, bestätigt durch BVerwG, B. v. 09.04.1985 - 4 B 57.85 - Hess. VGH, U. v. 08.05.1985 - III OE 40/82 - HessVGRspr. 1985, 73).
  • VGH Hessen, 24.03.1984 - III OE 43/82
    Auszug aus VGH Hessen, 21.04.1986 - 3 UE 1714/85
    Die Bauaufsichtsbehörde hat auch im Genehmigungsverfahren, in dem die Baugenehmigung zu erteilen ist, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (§ 96 Abs. 1 Satz 1 HBO), eine etwa erforderliche landschaftsschutzrechtliche Genehmigung als vorgreiflich abzuwarten, und kann diese auch nicht selbst erteilen oder ersetzen (vgl. zur Vorgreiflichkeit Hess. VGH, U. v. 21.09.1981 - IV OE 32/79 - HessVGRspr. 1982, 59; U. v. 14.03.1984 - III OE 43/82 - NuR 1985, 116).
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 4 TH 2165/94

    Baugenehmigungsfreie, naturschutzrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben -

    In derartigen Fällen sind die nach dem Hessischen Naturschutzgesetz bestimmten Behörden (§ 8 Abs. 1 und 2, § 30 HeNatG) zuständig (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 21.04.1986 - 3 UE 1714/85 - NuR 1987, 85).
  • VGH Hessen, 06.12.1989 - 3 TH 3362/89

    Änderung einer Abfallentsorgungsanlage

    Dies schloß wegen der fehlenden wasserrechtlichen Erlaubnis auch einen baurechtlichen Bestandsschutz aus (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 21.04.1986 -- 3 UE 1714/85 -- UPR 1987, 307).
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